Innenstadtsanierung - Richtlinie zum Förderprogramm

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Mit dieser Richtlinie zum Kommunalen Förderprogramm der Stadt Illertissen zur Durchführung von Maßnahmen an Gebäuden und Freiflächen erhaltendie Bürger, die im Besitz von Wohn- und Geschäftshäusern im Sanierungsgebiet sind, nun die Möglichkeit,
Zuschüsse für die Gestaltung von Fassaden und Außenräume zu erhalten. Ziel ist es, Anreize zuschaffen, sich an einer zukünftigen, attraktiven Innenstadtgestaltung zu beteiligen.

 

Grundlage dieser Richtlinie ist das Gestaltungshandbuch mit Darstellung der notwendigen Leitlinien für die Gestaltung von Fassaden und Außenräume. Die Voraussetzungen, um Zuschüsse zu erhalten, sind inder nachfolgend aufgeführten Richtlinie erläutert. Das Gestaltungshandbuch wird bis Ende Septemberim Rathaus zur Verfügung stehen.


Richtlinie zum Kommunalen Förderprogramm der Stadt Illertissen zur Durchführung von Maßnahmen an Gebäuden und Freiflächen


Der Stadtrat der Stadt Illertissen hat am 26.07.2007 ein kommunales Förderprogramm beschlossen, das im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms angewendet wird.

 

1. Zweck der Förderung

Zweck des kommunalen Förderprogramms ist die gestalterische und zugleich nachhaltige Verbesserungvon Gebäuden und deren Umfeld und damit Aufwertung des Ortsbildes der StadtIllertissen im Zentrum.


2. Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Förderprogramms erstreckt sich auf das durch den Stadtratbeschlossene Sanierungsgebiet. Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dembeiliegenden Lageplan zu entnehmen.


3. Gegenstand der Förderung

Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können folgende Maßnahmen gefördert werden:

a) Maßnahmen zur Erhaltung bzw. zur Verbesserung der Gebäudegestalt und Gebäudefarbe. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen an Fassaden, Fenstern, Türen, Dächern einschl. Dachaufbauten, Vordächern, Werbeanlagen und Eingangstreppen.

b) Maßnahmen bei Einfriedungen sowie zur Entsiegelung und Begrünung von Hof- und Freiflächensowie zur Begrünung von Fassaden, die unmittelbar am öffentlichen Raum angrenzen.

c) Möblierungen und Sonnenschutzmaßnahmen im Außenbereich entlang von öffentlichenStraßen und Räumen


4. Fördervoraussetzung

Die Förderung setzt voraus, dass sich die Maßnahme an den Leitgedanken zur Bewahrungund Weiterentwicklung der Stadtgestalt orientiert, die im „Gestaltungshandbuch Illertissen“stehen und jederzeit im Bauamt der Stadt eingesehen bzw. zu erhalten sind.Maßnahmen werden nur gefördert, wenn sie
a) zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden sind, dies betrifft nur die Auftragsvergabe für Bauleistungen und
b) die Bestimmungen der VOB eingehalten werden.


5. Grundsätze der Förderung

Auf die Förderung dem Grunde und der Höhe nach besteht kein Rechtsanspruch. Gebäude, die umfassend instand gesetzt werden und für die Zuwendungen in Form einer Kostenerstattung gemäß den Städtebauförderungsrichtliniengewährt werden, werden nach diesen Richtlinien nicht gefördert. Gefördert werden Maßnahmen ab einem zuschussfähigen Aufwand in Höhe von 2.000,- €. Die eventuell erforderlichen Architekten-Leistungen können mit bis zu 10 % der reinen Baukosten anerkannt werden. Die Stadt Illertissen behält sich eine Rücknahmeder Förderung vor, wenn die Ausführung nicht oder teilweise nicht der Bewilligungsgrundlage entspricht. Maßgeblich ist die fachtechnische Beurteilung des Bauamts bzw. des von der Stadtbeauftragten Architekturbüros.


6. Verfahren

Bewilligungsbehörde ist die Stadt Illertissen.
Stadt bzw. durch das von der Stadt beauftragteAnträge auf Förderung sind nach vorheriger fachlicher und rechtlicher Beratung durch die Architekturbüro bei der Stadt Illertissen einzureichen. Der unter Mithilfe der Stadt Illertissen erstellte Antrag soll u.a. folgendes enthalten:

1. eine Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Angabe über den voraussichtlichen Ausführungsbeginn sowie die voraussichtliche Ausführungsdauer,

2. einen Lageplan im Maßstab 1:1000 bzw. 1:500,

3. ggf. weitere erforderliche Pläne, insbesondere Ansichten,

4. in der Regel 3 Angebote je Gewerk,
5. weitere Zuwendungsgeber und die Zuwendungshöhe.


Im Einzelfall bleibt die Anforderung weiterer Angaben bzw. Unterlagen vorbehalten.

Die Stadt und das von der Stadt beauftragte Architekturbüro prüfen, ob und inwieweit die beantragte Maßnahme den rechtlichen Bestimmungen des kommunalen Förderungsprogramms entspricht und sich an den Leitgedanken zur Bewahrung und Weiterentwicklung der Stadtgestalt orientiert, die in der Broschüre „Gestaltungshandbuch
Illertissen“ aufgezeigt sind. Nach Abschluss der Arbeiten sind innerhalb von sechs Monaten die Schlussrechnungen und die Verwendungsbestätigung vorzulegen.Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung der Schlussrechnungen und der Verwendungsbestätigung.


7. Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung unterliegt der Einzelfallprüfung und ist abhängig von den jeweils bereitgestellten Haushaltsmitteln.
(Grundstück/Gebäude) jedoch höchstens 5.000,-Die maximale Höhe der Förderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten, je Einzelobjekt €.

Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

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