Freiwillige Feuerwehren im Stadtgebiet

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In Bayern kümmern sich rund 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei fast 7.800 Freiwilligen Feuerwehren in Städten und Gemeinden um den Brandschutz. In Illertissen gibt es hierzu 5 Freiwillige Feuerwehren mit insgesamt 201 aktiven Mitgliedern und 58 Jugendlichen.


Das Feuerwehrwesen in Bayern ist Aufgabe der Gemeinde. Die Gemeinden müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendige Löschwasserversorgung bereitstellen.

Die Landkreise gewährt für die überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen Zuschüsse. Auch der Staat fördert den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst durch Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen und durch die Einrichtung und die Unterhaltung der staatlichen Feuerwehrschulen.

Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die zahlreichen technischen Hilfeleistungen, wie z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser. Die Feuerwehren können darüber hinaus freiwillige Aufgaben durchführen, wenn dadurch ihre Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt wird.

In den Freiwilligen Feuerwehren leisten Gemeindebewohner, aber auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 63. Lebensjahr in der Regel ehrenamtlich Feuerwehrdienst. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.

Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute sowie Jugendlicher entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Dieser prüft dabei auch die körperliche und geistige Eignung der Bewerber.

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Kostenpflichtig ist der Gefahrenverursacher oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, z.B. wer Sicherheitswachen der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat.

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