Die Dorferneuerung leistet einen wichtigen Beitrag zur Innenentwicklung und Belebung der Ortskerne. Daher stellt das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben auch weiterhin privaten Grundstücks- und Hauseigentümern im Verfahrensgebiet Fördermittel zur Verfügung.
Gefördert werden können bei Gebäuden z.B. dorfgerechte Umbaumaßnahmen, die Erhaltung, Umnutzung und dorfgerechte Gestaltung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Ebenso können energetische Sanierungen mit gestalterischer Aufwertung und ggf. auch dorfgerechte Ersatzbauten gefördert werden, außerdem die dorfgemäße Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen.
Eine Förderung können auch Kleinstunternehmen für Investitionen zur Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung erhalten (täglicher/wöchentlicher Bedarf wie z.B. Bäckerei, Metzgerei, Gastwirtschaft, Getränkemarkt, Dorfladen etc., aber auch unregelmäßiger Bedarf wie z.B. Schreinerei, Installateur, Floristik, Gesundheits- / Pflegedienstleistungen, Fachgeschäfte, etc…).
Bei Interesse können Sie sich gerne an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft (TG) Jedesheim IV, Christoph Graf, Tel. 08282/92-328, beim Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben wenden.