Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Illertissen (Änderungssatzung)

Änderung der Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Illertissen (Friedhofssatzung)
Die Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Illertissen (Friedhofssatzung) vom 29.03.2019 wird wie folgt geändert:


§ 1


§ 17 (3) a) erhält folgende Fassung:
Auf allen Friedhöfen werden Natur- und Steineinfassungen, sowie Einfassungen aus Metall (Stahl, Edelstahl, Aluminium) zugelassen. Auf dem Friedhof in Illertissen werden Metalleinfassungen nur im neuen Teil (Abteilung 5) zugelassen. Bei den Einfassungen werden als Farben nur Naturtöne (grün, braun, weiß, schwarz, grau und deren Mischtöne) und die Ursprungsfarbe des verwendeten Materials zugelassen.

 

§ 2


§ 17 (3) c) erhält folgende Fassung:
Für Metalleinfassungen wird zusätzlich festgelegt:
- Form: liegend
- Maße: Einzelgrab: maximal 10 cm breit, Höhe 10 - 12 cm
Familiengrab: maximal 15 cm breit, Höhe 10 - 12 cm
- Außenmaße: wie bei b)


§ 3


§ 18 (1) Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Satz 1 gilt mit Ausnahme der Fundamentierung auch für Einfassungen und Steinabdeckplatten.“


§ 4


§ 18 (6) Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Der Nutzungsberechtigte haftet für Setzungen der Einfassungen und Abdeckplatten einschließlich beim Öffnen der Nachbargräber.“


§ 5


§ 30 (4) erhält folgende Fassung:
In der Urnenwandanlage, bei den Urnestelen, bei den Baumgrabstätten für Urnen und beim gärtnergepflegten Urnengemeinschaftsgrabfeld sind darüber hinaus verboten:
a) das Anbringen von zusätzlichem Blumenschmuck und
b) das Abstellen bzw. Ablegen von sonstigen Gegenständen (z.B.
Weihwasserkessel, Steckvasen, Steinkreuze, Lichter, usw.); ausgenommen
hiervon ist das Ablegen von Kränzen und Blumengebinden anlässlich einer
Urnenbeisetzung. § 15 Abs. 5 gilt entsprechend.
Erlaubt sind in der Urnenwandanlage und bei den Urnenstelen das Befestigen von
kleinen und dezent wirkenden Blumenvasen, Verzierungen mit Rosen, Vögeln, etc.,
sowie das Anbringen von einem kleinen Bild mit Rahmen (Medaillon) der Verstorbenen
direkt an der Verschlussplatte. Die Materialart der Schmuckgegenstände hat denen
der Beschriftungsbuchstaben zu entsprechen. Die Materialstärke hat sich an der
Beschriftung zu orientieren, ausgenommen hiervon sind Blumenvasen. Bei der
Verwendung von Blumenvasen ist sicherzustellen, dass keine Wasserspuren an der
Urnenwandanlage bzw. den Urnenstelen entstehen.
Die Anbringung einer Kerzenhalterung (Urnenwandlaterne) direkt an der
Verschlussplatte ist erlaubt. Größe, Ausführung und Materialart der Kerzenhalterung
werden von der Stadt festgelegt.
Benachbarte Verschlussplatten, etc. dürfen durch die Schmuckgegenstände und
Kerzenhalterungen nicht beeinträchtigt werden.
Bei den gärtnergepflegten Urnengemeinschaftsgräbern erfolgt die Beschriftung durch
Bronzegusstafeln. Das Format, die Art der Gestaltung/Beschriftung, die Materialgüte
und die Art der Befestigung über der Granitoberfläche werden von der Stadt festgelegt.


§ 6


Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Illertissen, 02.10.2020
Stadt Illertissen
Jürgen Eisen
Erster Bürgermeister

drucken nach oben