Leitfaden zur Mülltrennung

über die richtige Befüllung der Restmüll- und Biotonnen bzw. Bereitstellung von Zusatzmüll

Bild der Müllabfuhr

Leider muss durch das Abfuhrunternehmen immer wieder eine unsachgemäße Befüllung der Restmüll- bzw. Biomüllbehälter sowie eine Verpressung von Müll in den Müllbehälter festgestellt werden.

Aus diesem Grund möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass nach den Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Illertissen die Mülltonnen nur soweit befüllt werden dürfen, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Müll in den Behälter verpresst wird. Das Volumen des Müllbehälters ist auf normale lockere Befüllung mit Müll ausgelegt und die Gebühren werden auch nur für die Menge entrichtet, die bei ordnungsgemäßer Befüllung in der Tonne untergebracht werden kann.

Somit wird für Müll, der aus der Tonne heraus quillt , zusätzlich dort hineingepresst bzw. in irgendwelchen gebührenrechtlich nicht erfassten Zusatzbehältnissen zur Leerung bereitgestellt wird, auch keine Gebühr entrichtet.

Fällt nur vorübergehend mehr Restmüll an, als in den zugelassenen Abfallbehältern ordnungsgemäß untergebracht werden kann, so ist er in zugelassenen Abfallsäcken bereitzustellen, deren Gebühr derzeit 5,00 €/Sack beträgt und die bei der Stadtverwaltung im Rathaus, Bürgerbüro, erworben und dann bei der Leerung bereitgestellt werden können.

Wenn regelmäßig so viel Restmüll anfällt, dass die bisher bereitgestellten Abfallbehälter bei ordnungsgemäßer Befüllung nicht ausreichen, so müssen nach den Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung weitere bzw. größere Müllbehälter bereitgestellt werden, was wiederum mit höheren Müllgebühren verbunden ist.
Außerdem wäre gegebenenfalls zu überlegen, ob nicht durch bessere Sortierung des Restmülls das anfallende Müllvolumen deutlich reduziert werden kann.
Leider werden nicht unerhebliche Mengen an Wertstoffen (Glas, Dosen, Plastikabfälle) über die Restmüllabfuhr entsorgt, welche nach den gesetzlichen Vorgaben vom Restmüll zu trennen und entweder in die flächendeckend aufgestellten Wertstoffcontainer (Glas, Dosen, Papier) einzubringen bzw. zum Wertstoffhof (Kartonagen, Folien, Tetra-Pack, sonstige PE- bzw. PP-Verkaufsverpackungen etc.) anzuliefern sind.

Bei den Biotonnen ist neben einer Überfüllung leider auch öfter eine Falschbefüllung mit anderen als den zugelassenen Materialien festzustellen. Wir bitten daher, die nachstehenden Kriterien bei der Befüllung der Tonnen zu beachten:


Das dürfen Sie in die Bio-Tonne geben:



 Aus der Küche:

 Aus dem Garten

(so weit nicht selber auf die Kompostieranlage

gebracht werden kann)

 -Eierschalen
-Fruchtschalen (z.B. von Nüssen, Bananen, Apfelsinen
-Gemüseabfälle (z.B. Zwiebel-, Kartoffelschalen)
-Kaffeesatz und -filter
-Obstabfälle
-Papiertüten
-Teefilter

 -Grasschnitt
-Laub
-Pflanzenreste
-Unkraut
-Wurzeln (keine Wurzelstöcke)
-Zweige (zerkleinert)


























Das dürfen Sie nicht in die Bio-Tonne geben:


Hausmüll
Wertstoffe
 Problemmüll

-Porzellan- und Tongefäße

-Haustierstreu

-Fleisch-, Fisch- und Wurstreste

-Teppiche

-Asche

-Ölruß

-Staubsaugerbeutel

-Windeln

-Hygieneartikel

-Tapetenreste

-Zigarettenasche- und -stummel

 -Glas

-Dosen, Alufolie

-Kunststoffbehälter und -folien

-Getränkekartons

-lackierte und imprägnierte Holzteile

-Illustrierte

-Kartonagen

-Prospekte

-Textilien

-Öl- und Farbreste

-Batterien

-Medikamente

-Säuren und laugen
























Das Abfuhrunternehmen ist sowohl in Fällen der Überfüllung, Falschbefüllung sowie bei Verpressung von Müll in den Behälter nicht verpflichtet, die Mülltonnen zu entleeren. Die Müllerzeuger müssen den Müll dann auf eigene (zusätzliche) Kosten entsorgen.

Generell wird die Einhaltung der Bestimmungen über die Befüllung der Müllbehälter vom Abfuhrunternehmen überwacht und im Rahmen des Satzungsvollzugs die Tonne auch ohne Verwarnung bzw. Ankündigung nicht entleert, wenn Grund zur Beanstandung gegeben ist.


Bezüglich der Bereitstellung der zugelassenen Abfallsäcke der Stadt ist nachstehendes zu beachten:

Die Gebühr des Müllsackes ist für ca. 60 l Müllmenge kalkuliert, d.h., der Müllsack darf nur so befüllt werden, dass er noch ausreichend mittels Schnur etc. zugebunden werden kann. Grundsätzlich dürfen Müllsäcke nicht unverschlossen zur Abfuhr bereitgestellt werden, da beim Verladen der Müll aus dem Abfallsack herausfallen kann. Die Müllsäcke müssen zur Abholung auf dem Deckel des Müllgefäßes liegend bereitgestellt werden. Hierbei sollen die Säcke nicht quer, sondern mit dem zugebundenen Ende nach hinten zur Griffleiste/Schiebegriffe zeigend auf der Mülltonne liegen, da sie sonst zu groß für die Einwurföffnung des Müllfahrzeuges sind.

Müllsäcke, die so befüllt sind, dass diese nur noch mittels Klebeband verschlossen werden können, oder sogar ganz unverschlossen zur Abfuhr bereitstehen, sind somit überfüllt. Die Entsorgung des Mülls ist durch die bezahlte Gebühr nicht mehr abgedeckt. Dies gilt auch für Müllsäcke, bei denen durch hinzufügen und ankleben einer weiteren Tüte das Fassungsvermögen unzulässig erweitert wird.
In diesen Fällen ergeben sich zudem für das Abfuhrunternehmen bei der Einbringung des Müllsackes in das Abfuhrfahrzeug erhebliche Schwierigkeiten.
Der Müllsack kann und muss daher in diesen Fällen vom Abfuhrunternehmen nicht mitgenommen werden. Außerdem sind auch die auf dem Abfallsack angebrachten Hinweise zur Befüllung zu beachten.

Wir bitten daher nochmals eindringlich, die Vorschriften über die Bereitstellung der zugelassenen Abfallsäcke zu beachten. Abfallsäcke, die Grund zur Beanstandung geben, werden auch ohne weiteren Hinweis bzw. Ankündigung nicht mehr abgefahren.


Stadtverwaltung Illertissen - Steueramt




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