Innenstadtsanierung
Die Innenstadtsanierung beruht nach § 142 BauGB auf einer vorab beschlossenen Sanierungssatzung. Diese Satzung wurde zum ersten mal 1996 beschlossen und 2021 durch Beschluss des Stadtrates fortgeschrieben. Die Innenstadtsanierung hat sich für Illertissen als Erfolgsgeschichte herausgestellt.
Seit Anfang dieses Jahrtausends wurden in der Illertissener Innenstadt kontinuierlich städtische Räume aufgewertet. Ohne die staatlichen Zuschüsse aus dem Innenstadtsanierungsprogramm von Bund und Freistaat, wären diese Maßnahmen in dieser Anzahl für die Stadt Illertissen nicht umsetzbar gewesen. Die Stadtsanierung ist jedoch noch lange nicht abgeschlossen, weitere Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Sanierungsgebietes befinden sich bereits in Planung.
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Ergebnisbericht Vorbereitende Untersuchungen
Beschluss der Sanierungssatzung auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen