Örtliche Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.

Mit den folgenden Satzungen sind die örtlichen Bauvorschriften in Illertissen und den Ortsteilen allgemein geregelt: