Bekanntmachung
der Billigung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung sowie Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Flächennutzungsplanänderung "Flugplatz", zur Sicherung landwirtschaftlicher Flächen und zum Ausbau eines Biotopverbunds in Illertissen für die Grundstücke Fl.-Nr. 2114, 2116, 2117, 2118, 2119 und 2120, Gemarkung Illertissen; Stadt Illertissen
Der Stadtrat der Stadt Illertissen hat in seinen öffentlichen Sitzungen vom 14.12.2023 die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Flugplatz“ zur Sicherung landwirtschaftlicher Flächen und zum Ausbau eines Biotopverbunds in Illertissen für die Grundstücke Fl.-Nr. 2114, 2116, 2117, 2118, 2119 und 2120, Gemarkung Illertissen beschlossen.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Illertissen vom 24.10.2024 wurde der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „Flugplatz“ mit Stand vom 21.08.2024 gebilligt und beschlossen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt und von der öffentlichen Auslegung unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Flurstücke Nr. 2114, 2116, 2117, 2118, 2119 und 2120 werden im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Illertissen derzeit als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Flugplatz ausgewiesen. Die Flurstücke 2116 bis 2119 weisen zum Teil einen dichten Gehölzbewuchs auf und sind in Teilen durch Gebäude des Flugplatzbetriebes bebaut und genutzt. Das Flurstück Nr. 2114 wird seit der Erstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2009 landwirtschaftlich intensiv genutzt. Das Flurstück Nr. 2120 weist eine Nutzung als Brachfläche auf.
Eine andere Nutzung der Flächen ist nicht absehbar.
Mit der Änderung der bislang als Sondergebietsflächen ausgewiesenen Flurstücke in eine Fläche für die Landwirtschaft bzw. in eine Fläche für die Forstwirtschaft soll die derzeit landwirtschaftliche Nutzung gesichert werden, bzw. soll das Flurstück Nr. 2120 entsprechend der östlich angrenzenden Flächennutzung aufgeforstet und ebenfalls einer forstwirtschaftlichen Flächennutzung zugeführt werden. Die Flurstücke 2116, 2117, 2118 und 2119 bleiben unverändert als Sondergebiet ausgewiesen und erfahren keine Flächen bzw. Nutzungsänderung.
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung "Flugplatz" umfasst die Flurstücke Nr. 2114, 2116, 2117, 2118, 2119 und 2120 der Gemarkung Illertissen und weist eine Gesamtfläche von ca. 2,99 ha auf.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird von
22.11.2024 bis einschließlich 23.12.2024
im Rathaus Illertissen, Stadtbauamt, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen, während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Mittwoch zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme aus - um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich an die Mailadresse:
schilling(@)illertissen.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Ohne Einschränkungen können die Unterlagen zur erneuten Auslegung über die Homepage der Stadt Illertissen (www.illertissen.de) in der Rubrik Wirtschaft und Bauen -> Planen und Bauen -> Stadtplanung -> „öffentliche Bekanntmachungen“ heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen vorliegen:
Art der vorh. Information | Verfasser | Themen |
Schutzgut Boden | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Das Plangebiet ist aufgrund der vorkommenden Bodenarten und -wertigkeit von mittlerer Bedeutung. |
Schutzgut Wasser | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Die Flächen sind für das Schutzgut von mittlerer Bedeutung. |
Schutzgut Luft/Klima | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Die Flächen sind aufgrund ihrer Größe und Ausstattung von geringer Bedeutung. |
Schutzgut Pflanzen und Tiere | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Die Flächen sind aufgrund ihrer Nutzung für das Schutzgut von geringer Bedeutung. |
Schutzgut Landschaftsbild | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Die Flächen sind aufgrund ihrer Ausstattung für das Schutzgut von geringer Bedeutung. |
Schutzgut Mensch | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Die Flächen sind für das Schutzgut Mensch von geringer Bedeutung. |
Schutzgut Fläche | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Die Flächen sind aufgrund ihrer Nutzung für das Schutzgut von mittlerer Bedeutung. |
Kultur- und Sachgüter | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Die Flächen sind von geringer Bedeutung für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter. |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweise
Die fristgemäß vorgebrachten Äußerungen werden vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Illertissen, 07.11.2024
Jürgen Eisen
Erster Bürgermeister
Analgen zum Download:
Änderung des Flächennutzungsplanes „Flugplatz”
Flächennutzungsplanänderung "Flugplatz" Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
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