Bekanntmachung
der Billigung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung sowie Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Flächennutzungsplanänderung "Schlossberg", zur Sicherung der bestehenden und geplanten kulturellen Nutzungen in Illertissen für die Grundstücke Fl.-Nr. 74/1, 77/1, 77/2, 77/3, 1755, 1760, 1761, 86/1, 86/3, 82/1, 79 und 1822, Gemarkung Illertissen; Stadt Illertissen
Der Stadtrat der Stadt Illertissen hat in seinen öffentlichen Sitzungen vom 14.12.2023 die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Schlossberg“ zur Sicherung der bestehenden und geplanten kulturellen Nutzungen in Illertissen für die Grundstücke Fl.-Nr. 74/1, 77/1, 77/2, 77/3, 1755, 1760, 1761, 86/1, 86/3, 82/1, 79 und 1822, Gemarkung Illertissen beschlossen.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Illertissen vom 24.10.2024 wurde der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „Schlossberg“ mit Stand vom 21.08.2024 gebilligt und beschlossen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt und von der öffentlichen Auslegung unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Stadt Illertissen hat zur Sanierung des Schlossberges einen eigens hierfür ausgelobten landschaftsplanerischen Wettbewerb durchgeführt. Derzeit sind große Bereiche des Schlossberges im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft sowie als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Die Zielsetzung der Sanierung des Schlossberges sieht jedoch in Anlehnung an die teilweise vorhandene kulturelle Nutzung durch die Schwabenbühne, eine kulturelle Nutzung des Geländes vor. Gemeinsam mit den neu geplanten Schlossgärten soll sich eine Nutzung auf dem Schlossberg entwickeln, welche auch bauliche Anlagen zulässt.
Um dies planungsrechtlich zu ermöglichen und die Sanierungsziele aus der vorbereiteten Untersuchung zu erfüllen, ist der Flächennutzungsplan für den Bereich südlich und östlich des Schlosses zu ändern.
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung "Schlossberg" umfasst die Flurstücke Nr. 77/1, 77/2, 77/3, 79, 1755, 1761 (*), 1760 (*), 1822 (*), 74/1 (*), 82/1, 86/1 (*), und 86/3 der Gemarkung Illertissen und weist eine Gesamtfläche von ca. 3,66 ha.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird von
15.11.2024 bis einschließlich 16.12.2024
im Rathaus Illertissen, Stadtbauamt, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen, während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Mittwoch zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme aus - um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich an die Mailadresse:
schilling(@)illertissen.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Ohne Einschränkungen können die Unterlagen zur erneuten Auslegung über die Homepage der Stadt Illertissen (www.illertissen.de/bekanntmachungen) heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen vorliegen:
Art der vorh. Information | Verfasser | Themen |
Schutzgut Boden | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Das Plangebiet ist aufgrund der vorkommenden Bodenarten und -wertigkeit und aufgrund dessen, dass ein Teil der Flurstücke bereits bebaut sind von geringer bis mittlerer Bedeutung. |
Schutzgut Wasser | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Die Flächen sind für das Schutzgut Wasser von geringer Bedeutung |
Schutzgut Luft/Klima | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Die Flächen sind aufgrund ihrer Ausstattung von mittlerer Bedeutung. |
Schutzgut Pflanzen und Tiere | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Die Flächen sind aufgrund ihrer Ausstattung für das Schutzgut von mittlerer bis hoher Bedeutung. |
Schutzgut Landschaftsbild | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Die Flächen sind aufgrund ihrer Ausstattung für das Schutzgut von hoher Bedeutung. |
Schutzgut Mensch | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Die Flächen sind für das Schutzgut Mensch von geringer Bedeutung. |
Schutzgut Fläche | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Die Flächen sind aufgrund ihrer bereits derzeitigen Nutzung für das Schutz- gut von geringer Bedeutung |
Kultur- und Sachgüter | Planungsbüro Zint & Häusler GmbH | Die Flächen sind aufgrund Ihrer Ausstattung von hoher Bedeutung für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweise
Die fristgemäß vorgebrachten Äußerungen werden vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Illertissen, 29.10.2024
Jürgen Eisen
Erster Bürgermeister