Bekanntmachung

der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/2025 „Südlich der Siemensstraße, zwischen Ulmer Str. und Robert-Koch-Str.“ für die Grundstücke Fl.-Nr. 1217, Fl.-Nr. 1273/1, Fl.-Nr.1275/1, Fl.-Nr. 1276/1, alle Gemarkung Illertissen, Stadt Illertissen

Der Stadtrat der Stadt Illertissen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/2025 „Südlich der Siemensstraße, zwischen Ulmer Str. und Robert-Koch-Str.“ für die Grundstücke Fl.-Nr. 1217, Fl.-Nr. 1273/1, Fl.-Nr.1275/1, Fl.-Nr. 1276/1, alle Gemarkung Illertissen gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen:

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, umgrenzt und umfasst u. a. die Grundstücke Fl.-Nr. 1217, Fl.-Nr. 1273/1, Fl.-Nr.1275/1, Fl.-Nr. 1276/1, alle Gemarkung Illertissen.

Die Ausweisung des Gebietes ist als „Mischgebiet“ vorgesehen, der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Als Anlage ist die Planzeichnung für den Bebauungsplan mit der Darstellung der Umgrenzung des Gebietes vom 19.03.2025 beigefügt.

Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung der städtebaulichen Ordnung für die Freiflächen im Geltungsbereich, welche für eine Bebauung bereits vorgesehen sind. Des Weiteren sollen die Flächen im Westen des Geltungsbereichs durch entsprechende Festsetzungen baulich geordnet werden. Der Geltungsbereich stellt eine Fläche mit Stadteingangsfunktion dar, weshalb die dringende Notwendigkeit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung gegeben ist. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen werden.

Der Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Illertissen, 04.04.2025

Jürgen Eisen

Erster Bürgermeister

Anlagen zum Download:

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 1/2025