Bekanntmachung
der Billigung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 2/2023 „Süd-West II - 1. Änderung“, für die Grundstücke Fl.-Nr. 293/1 und Fl.-Nr. 296, beide Gemarkung Tiefenbach; Stadt Illertissen
Der Stadtrat der Stadt Illertissen hat in seinen öffentlichen Sitzungen vom 28.09.2023 und vom 16.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/2023 „Süd-West II - 1. Änderung“ für die Grundstücke Fl.-Nr. 293/1 und Fl.-Nr. 296, beide Gemarkung Tiefenbach beschlossen.
Das Plangebiet liegt am Ortseingang im Süden von Tiefenbach, direkt östlich der Graf-Kirchberg-Straße. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird das Bauplanungsrecht an die tatsächlichen Begebenheiten (Lage Graf-Kirchberg-Straße) angepasst.
In den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses vom 24.10.2024 und 23.01.2025 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. Nr. 2/2023 „Süd-West II - 1. Änderung“ für die Grundstücke Fl.-Nr. 293/1 und Fl.-Nr. 296, beide Gemarkung Tiefenbach gebilligt und beschlossen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung zu beteiligen. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt und von der öffentlichen Auslegung unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Bebauungsplanentwurf – bestehend aus Planzeichnung in der Fassung vom 01.10.2024 und textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 01.10.2024 liegen in der Zeit vom
07.02.2025 bis einschließlich 13.03.2025
im Rathaus Illertissen, Stadtbauamt, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen, während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Mittwoch zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme aus - um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich an die Mailadresse: schilling(@)illertissen.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Über sie befindet das zuständige Gremium des Stadtrates in öffentlicher Sitzung.
Ohne Einschränkungen können die Unterlagen zur Auslegung über die Homepage der Stadt Illertissen (www.illertissen.de/bekanntmachungen) in der Rubrik Wirtschaft und Bauen -> Planen und Bauen -> Stadtplanung -> „Öffentliche Bekanntmachungen“ heruntergeladen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen vorliegen:
Art der vorh. Information | Verfasser | Themen |
Textl. Festsetzungen | DS Architektur | Memmingen | Planungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Illertissen, 24.01.2025
Jürgen Eisen
Erster Bürgermeister
Anlagen zum Download:
Änderung des Bebauungsplans Tiefenbach Süd-West II
Satzung über die 1. Bebauungsplanänderung „Tiefenbach Südwest II“
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung (§ 4 Baugesetzbuch)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO